In manchen Situationen einer Unternehmensentwicklung kann es erforderlich sein, sich eine externe Expertise über spezifische aktuelle Fragestellungen im Unternehmen einzuholen. Dies kann allein aus internen Gründen gegeben sein (Spiegelung des Ist-Zustandes – wo stehen wir?), oder beispielsweise vor dem Hintergrund einer Fremdfinanzierung
(Rating im Rahmen von Basel II ).
Im Rahmen der ISU-Begutachtung werden entsprechend ausgerichtete Stellungnahmen ausgearbeitet; dabei gilt der stete Grundsatz der Verpflichtung nach Wahrheit zu streben.